Mobbing am Arbeitsplatz – Kündigung & Rechte 2026

Mobbing am Arbeitsplatz – Rechte & Schritte mit dem 30-Tage-Notfallplan

Was ist Mobbing am Arbeitsplatz – und was nicht?

Mobbing am Arbeitsplatz bezeichnet systematische, wiederholte und gezielte Schikane, Ausgrenzung oder Demütigung einer Person durch Kollegen oder Vorgesetzte. Es ist wichtig zu unterscheiden: Einmalige Konflikte, sachliche Kritik oder normale Meinungsverschiedenheiten sind kein Mobbing. Erst wenn das Verhalten systematisch, wiederholt und über einen längeren Zeitraum andauert, spricht man rechtlich von Mobbing.

Was zählt als Mobbing? Typische Beispiele

  • Soziale Isolation: Absichtliches Ausschließen aus Teambesprechungen, Ignorieren, Ausgrenzung aus der Gruppe
  • Aufgabenentzug: Systematisch keine oder sinnlose Aufgaben zuweisen, Kompetenzen entziehen
  • Öffentliche Demütigung: Bloßstellen vor Kollegen, Lächerlichmachen, Beleidigungen
  • Üble Nachrede: Falsche Gerüchte verbreiten, schlechte Stimmung machen
  • Ständige unbegründete Kritik und Überwachung
  • Psychischer Druck: Drohungen, Einschüchterungen, erzwungene Überstunden als Machtmittel

Welche rechtlichen Schritte hast du?

Mobbing ist in Deutschland nicht durch ein eigenes „Anti-Mobbing-Gesetz" geregelt, aber es gibt verschiedene rechtliche Grundlagen:

  • Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 GG / § 823 BGB): Verletzungen können Schadensersatz und Schmerzensgeld begründen.
  • Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (§ 241 Abs. 2 BGB): Arbeitgeber müssen Mitarbeiter vor Mobbing schützen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, haften sie.
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Greift bei diskriminierungsbezogenem Mobbing (Geschlecht, Religion, Herkunft etc.).
  • Betriebsrat: Er hat ein Eingriffsrecht bei groben Pflichtverstößen (§ 104 BetrVG) und kann die Versetzung oder Entlassung des Mobbenden verlangen.

Mehr Informationen findest du beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Kann ich wegen Mobbing kündigen – und was folgt?

Wenn das Mobbing unerträglich wird und der Arbeitgeber nicht eingreift, kann eine Eigenkündigung aus wichtigem Grund in Betracht kommen. Achtung: Das kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen (§ 159 SGB III)! Folgende Wege sind besser:

  • Schriftliche Beschwerde beim Vorgesetzten oder der Personalabteilung einreichen
  • Betriebsrat einschalten (Beschwerderecht nach § 84 BetrVG)
  • Mobbing-Tagebuch führen (Datum, Ort, Zeugen, Beschreibung jedes Vorfalls)
  • Arzt aufsuchen: Krankschreibung, wenn die Gesundheit leidet – das sichert Krankengeld ab
  • Schadensersatz- oder Schmerzensgeldklage beim Arbeitsgericht prüfen

Was tun wenn der Arbeitgeber selbst mobbt?

Wenn Vorgesetzte oder die Geschäftsführung mobbende Verhaltensweisen zeigen, sind folgende Schritte wichtig:

  • ✅ Beweise sichern (E-Mails, Zeugen, Protokolle)
  • ✅ Externes Beratungsangebot nutzen (z. B. Beratungsstellen für psychische Gesundheit, Gewerkschaft)
  • ✅ Im Extremfall: Gewerbeaufsicht oder Arbeitsschutzbehörde einschalten
  • ✅ Klage auf Schadensersatz / Unterlassung beim Arbeitsgericht

Wichtiger Hinweis: Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Psychologieberatung. Bei Mobbing am Arbeitsplatz wende dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder eine anerkannte Beratungsstelle.

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