Aufhebungsvertrag rückgängig machen – Geht das?

Aufhebungsvertrag rückgängig machen – 30-Tage-Notfallplan bei Jobverlust

Kann man einen Aufhebungsvertrag rückgängig machen?

Du hast einen Aufhebungsvertrag unterschrieben – und bereust es jetzt? Diese Situation ist häufiger als man denkt. Die schlechte Nachricht zuerst: Ein rechtswirksam geschlossener Aufhebungsvertrag kann in der Regel nicht einfach widerrufen werden. Aber es gibt Ausnahmen und Handlungsmöglichkeiten, die du kennen solltest.

Was ist ein Aufhebungsvertrag überhaupt?

Ein Aufhebungsvertrag (auch Auflösungsvertrag genannt) ist eine einvernehmliche schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Er ersetzt häufig eine Kündigung – bietet dem Arbeitgeber aber mehr Flexibilität (z. B. kein Abwarten der Kündigungsfristen). Rechtsgrundlage: §§ 145 ff. BGB (Vertragsfreiheit).

  • Kein Widerrufsrecht: Anders als bei Verbraucherverträgen gibt es beim Aufhebungsvertrag kein gesetzliches Widerrufsrecht – weder 14-Tage-Frist noch ähnliches.
  • Bindend ab Unterschrift: Sobald beide Parteien unterschrieben haben, ist der Vertrag rechtswirksam.

Wann kann ein Aufhebungsvertrag angefochten werden?

Eine Anfechtung des Aufhebungsvertrags ist unter bestimmten Umständen möglich – sie führt zur rückwirkenden Unwirksamkeit des Vertrags:

  • Arglistige Täuschung (§ 123 BGB): Wenn dein Arbeitgeber dich mit falschen Tatsachen zur Unterzeichnung verleitet hat (z. B. falsche Angaben über drohende Kündigung oder finanzielle Lage des Unternehmens).
  • Widerrechtliche Drohung (§ 123 BGB): Wenn dir eine Kündigung angedroht wurde, obwohl kein Kündigungsgrund vorlag – und du den Aufhebungsvertrag deshalb unter Druck unterzeichnet hast.
  • Irrtum (§ 119 BGB): Bei einem wesentlichen Irrtum über den Inhalt des Vertrags (sehr selten erfolgreich).

Die Anfechtungsfrist beträgt bei arglistiger Täuschung und Drohung 1 Jahr ab Kenntnis (§ 124 BGB). Die Anfechtung muss unverzüglich und schriftlich erklärt werden.

Widerspruch wegen widerrechtlicher Drohung – das „BAG-Muster"

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden: Wenn ein Arbeitgeber mit einer Kündigung droht, die er bei objektiver Betrachtung nicht hätte aussprechen dürfen, und der Arbeitnehmer deshalb den Aufhebungsvertrag unterschreibt, liegt eine widerrechtliche Drohung vor. Der Aufhebungsvertrag kann dann angefochten werden.

  • ✅ Dokumentiere Drucksituationen (Zeugen, E-Mails, Gesprächsnotizen)
  • ✅ Prüfe, ob die angedrohte Kündigung tatsächlich rechtlich möglich gewesen wäre
  • ✅ Handle schnell – die Jahresfrist beginnt sofort

Mehr zu deinen Rechten findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach Aufhebungsvertrag

Ein oft übersehenes Problem: Wer einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, riskiert eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I von bis zu 12 Wochen (§ 159 SGB III). Die Agentur für Arbeit wertet den Aufhebungsvertrag als selbst herbeigeführte Arbeitslosigkeit – es sei denn, es lagen wichtige Gründe vor (z. B. betriebliche Notwendigkeit, drohende Kündigung).

  • Ausnahme: Wenn eine betriebsbedingte Kündigung drohte und du eine angemessene Abfindung erhalten hast, kann die Sperrzeit entfallen.
  • Melde dich sofort nach Unterzeichnung arbeitsuchend bei der Agentur für Arbeit – spätestens 3 Monate vor dem Austrittsdatum.

Was tun, wenn du den Aufhebungsvertrag bereust?

  • ✅ Sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder die Rechtsberatung deiner Gewerkschaft kontaktieren
  • ✅ Prüfen lassen, ob Anfechtungsgründe vorliegen (Täuschung, Drohung)
  • ✅ Arbeitgeber um einvernehmliche Aufhebung des Aufhebungsvertrags bitten – manchmal ist das möglich
  • ✅ Frist zur Klage beim Arbeitsgericht prüfen (3 Wochen für Kündigungsschutzklage gilt hier nicht direkt, aber handeln solltest du schnell)

Wichtiger Hinweis: Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu Aufhebungsverträgen wende dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Du hast einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und weißt nicht, welche Schritte jetzt als Erstes kommen? Im 30-Tage-Notfallplan findest du einen klaren Fahrplan für die erste Zeit nach dem Jobverlust – von der Anmeldung bei der Agentur bis zur finanziellen Absicherung.

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