Was bedeutet Freistellung nach einer Kündigung?
Wenn du eine Kündigung erhältst oder selbst kündigst, wirst du häufig sofort oder mit kurzer Frist von deiner Arbeitspflicht entbunden. Diese sogenannte Freistellung nach Kündigung ist im deutschen Arbeitsrecht weit verbreitet – aber nicht immer klar geregelt. Was du in dieser Phase darfst und worauf du achten musst, erfährst du hier.
Widerrufliche vs. unwiderrufliche Freistellung
Grundsätzlich unterscheidet man zwei Arten der Freistellung:
- Widerrufliche Freistellung: Dein Arbeitgeber kann dich jederzeit zurückrufen und wieder einsetzen. Diese Form ist häufig und gilt als Standard, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
- Unwiderrufliche Freistellung: Du musst bis zum Vertragsende nicht mehr erscheinen. Sie ist für dich die günstigere Variante, da keine Rückrufmöglichkeit besteht. Achte darauf, ob dies schriftlich festgehalten ist.
Ob die Freistellung widerruflich oder unwiderruflich ist, sollte immer schriftlich festgelegt werden – mündliche Zusagen sind im Streitfall schwer durchzusetzen.
Dein Gehaltsanspruch bleibt bestehen
Auch während der Freistellung hast du Anspruch auf dein volles Gehalt. Dein Arbeitgeber ist weiterhin zur Lohnzahlung verpflichtet, solange das Arbeitsverhältnis rechtlich besteht. Grundlage ist § 615 BGB (Annahmeverzug): Wenn der Arbeitgeber deine Arbeitsleistung nicht annimmt, muss er trotzdem zahlen.
- Urlaub: Offene Urlaubstage werden oft auf die Freistellungsphase angerechnet – das muss aber ausdrücklich vereinbart werden.
- Überstunden: Auch Überstundenguthaben kann auf die Freistellung angerechnet werden, wenn dies vereinbart ist.
- Boni und Sonderzahlungen: Sofern vertraglich vereinbart, bleiben diese grundsätzlich bestehen.
Was passiert mit Sozialleistungen und Krankenversicherung?
Während der bezahlten Freistellung bleibst du sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das bedeutet:
- Deine Krankenversicherung läuft weiter wie bisher.
- Beiträge zur Rentenversicherung werden weiter abgeführt.
- Du bist weiterhin unfallversichert über die Berufsgenossenschaft.
Erst nach dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses (Ablauf der Kündigungsfrist) musst du dich ggf. beim Jobcenter oder der Krankenversicherung selbst anmelden. Informationen dazu findest du auf der offiziellen Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Darf ich während der Freistellung woanders arbeiten?
Das ist eine häufige Frage. Grundsätzlich gilt: Auch während der Freistellung besteht noch ein aktives Arbeitsverhältnis mit deinem bisherigen Arbeitgeber. Deshalb gilt in der Regel noch das Wettbewerbsverbot aus deinem Arbeitsvertrag:
- Eine Nebentätigkeit bei einem direkten Konkurrenten ist in der Regel nicht erlaubt.
- Tätigkeiten in anderen Branchen oder auf selbstständiger Basis sind oft möglich – am besten vorher prüfen oder rechtlich abklären lassen.
- Bei unwiderruflicher Freistellung ist eine Aufnahme neuer Beschäftigung manchmal ausdrücklich erlaubt – prüfe deinen individuellen Vertrag oder deine Freistellungsvereinbarung.
Checkliste: Was du bei Freistellung beachten solltest
- ✅ Schriftliche Bestätigung der Freistellung einholen (widerruflich oder unwiderruflich?)
- ✅ Klären, ob Urlaub und Überstunden auf die Freistellungszeit angerechnet werden
- ✅ Arbeitslosengeld frühzeitig bei der Agentur für Arbeit anmelden (spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit)
- ✅ Krankenversicherung nach Ablauf des Arbeitsverhältnisses klären
- ✅ Wettbewerbsverbot beachten – keine Nebentätigkeit beim direkten Konkurrenten
- ✅ Arbeitszeugnis rechtzeitig anfordern
Wichtiger Hinweis: Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Bei konkreten Fragen wende dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder die zuständige Rechtsberatung.
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