Kurzarbeit und Kündigung – Was dir jetzt zusteht

Kurzarbeit und Kündigung – 30-Tage-Notfallplan bei Arbeitslosigkeit

Kurzarbeit vor der Entlassung – Was steckt dahinter?

Viele Unternehmen setzen Kurzarbeit als Vorstufe zur Kündigung ein. Doch was bedeutet das für dich als Arbeitnehmer? Welche Rechte hast du, wenn nach der Kurzarbeit die Entlassung kommt – und welche Fallstricke lauern dabei?

Was ist Kurzarbeit und wann ist sie legal?

Kurzarbeit bedeutet, dass deine Arbeitszeit und damit dein Gehalt vorübergehend reduziert wird, weil der Betrieb wirtschaftliche Probleme hat. Rechtliche Grundlage ist § 95 SGB III. Kurzarbeit muss vom Betrieb bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, und du erhältst während der Kurzarbeit Kurzarbeitergeld (KUG) – in der Regel 60 % (ohne Kind) oder 67 % (mit Kind) des ausgefallenen Nettolohns.

Wichtig: Dein Arbeitgeber darf Kurzarbeit nur einführen, wenn dies im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Ohne diese Grundlage musst du der Kurzarbeit nicht zustimmen.

Kündigung nach Kurzarbeit – Was gilt?

Kurzarbeit schützt nicht automatisch vor Kündigung. Jedoch gibt es wichtige Punkte:

  • Betriebsbedingte Kündigung: Eine Kündigung während oder kurz nach der Kurzarbeit kann rechtlich angreifbar sein. Wurde Kurzarbeit eingeführt, um Kündigungen zu vermeiden, und erfolgt die Kündigung trotzdem, kann das als widersprüchliches Verhalten des Arbeitgebers gewertet werden.
  • Sozialauswahl: Bei Massenentlassungen muss eine Sozialauswahl nach sozialen Kriterien erfolgen (Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung).
  • Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Bist du länger als 6 Monate im Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeitern, greift der allgemeine Kündigungsschutz – du kannst die Kündigung vor dem Arbeitsgericht anfechten.

Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld bemisst sich am Bemessungsentgelt aus den letzten 12 Monaten. Monate mit Kurzarbeit fließen mit dem reduzierten Gehalt ein – was dein ALG 1 etwas senken kann. Offizielle Infos dazu findest du bei der Bundesagentur für Arbeit.

Was du jetzt tun solltest

  • Prüfe deinen Arbeitsvertrag: Wurde Kurzarbeit rechtswirksam vereinbart?
  • Dokumentiere alle Kommunikation mit dem Arbeitgeber schriftlich
  • Melde dich sofort nach Erhalt der Kündigung arbeitssuchend (Frist: 3 Tage!)
  • Prüfe, ob dir eine Abfindung oder ein Sozialplan zusteht
  • Erwäge eine Kündigungsschutzklage – die Frist beträgt nur 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung

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