Was ist das Bürgergeld und wer hat Anspruch?
Das Bürgergeld (früher: Hartz IV / ALG 2) ist die staatliche Grundsicherung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Seit der Reform 2023 hat es Hartz IV vollständig abgelöst. Anspruch haben grundsätzlich alle erwerbsfähigen Personen zwischen 15 und 67 Jahren, die:
- hilfebedürftig sind (also keine ausreichenden eigenen Mittel haben),
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und
- nicht in einer Einrichtung (z. B. Krankenhaus, Vollzugsanstalt) untergebracht sind.
Bürgergeld oder ALG 1 – Was kommt zuerst?
Wichtig: Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) geht dem Bürgergeld vor. Wenn du die Voraussetzungen für ALG 1 erfüllst (d. h. du warst in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt), hast du zuerst Anspruch auf ALG 1. Erst wenn ALG 1 ausläuft oder nicht ausreicht, kommt das Bürgergeld ins Spiel.
Wie hoch ist das Bürgergeld 2026?
Die Bürgergeld-Regelsätze werden jährlich angepasst. Für 2026 gelten folgende Sätze:
- Alleinstehende / Alleinerziehende: 563 € pro Monat
- Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (je Person): 506 €
- Jugendliche 14–17 Jahre: 471 €
- Kinder 6–13 Jahre: 390 €
- Kinder 0–5 Jahre: 357 €
Zusätzlich werden in der Regel die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) übernommen, soweit sie angemessen sind. Die offiziellen Regelbedarfsstufen findest du beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Was wird beim Bürgergeld angerechnet?
Das Bürgergeld ist eine bedürftigkeitsabhängige Leistung. Das bedeutet: Eigenes Einkommen und Vermögen werden angerechnet. Für die ersten 12 Monate des Bezugs gilt eine Karenzzeit: In dieser Zeit wird das Vermögen nicht geprüft, und die tatsächlichen Wohnkosten werden vollständig übernommen. Ab dem 13. Monat gelten Freigrenzen (z. B. 40.000 € für die erste Person + 15.000 € für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft).
Wo und wie beantragst du Bürgergeld?
- Beantragung beim zuständigen Jobcenter (nicht bei der Agentur für Arbeit!)
- Antrag online, persönlich oder per Post möglich
- Leistungen beginnen frühestens ab dem Tag der Antragstellung – also nicht warten!
- Halte alle Unterlagen bereit: Einkommensnachweise, Kontoauszüge, Mietvertrag, Personalausweis
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