Muss ich bei Arbeitslosigkeit eine Steuererklärung machen?
Viele Menschen fragen sich, ob sie im Jahr der Arbeitslosigkeit eine Steuererklärung abgeben müssen. Die kurze Antwort: Meistens ja – und das kann sich sogar lohnen! Denn durch die sogenannte Progression beim Arbeitslosengeld und mögliche Abzüge kann entweder eine Nachzahlung entstehen oder du bekommst Geld zurück.
Der Progressionsvorbehalt – Was ist das?
Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ist selbst steuerfrei, aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG. Das bedeutet: Das ALG I wird nicht direkt besteuert, aber es erhöht den Steuersatz, der auf dein übriges Einkommen im gleichen Jahr angewendet wird.
- Beispiel: Du warst 4 Monate angestellt und 8 Monate arbeitslos. Dein Steuersatz für das Gehalt der 4 Monate richtet sich nach dem Gesamteinkommen (inkl. ALG I als Bemessungsgrundlage).
- Pflicht zur Abgabe: Wenn du im Laufe des Jahres Lohnersatzleistungen über 410 Euro erhalten hast (also ALG I, Krankengeld, Elterngeld etc.), bist du grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG).
Weitere Informationen findest du direkt beim Bundesfinanzministerium.
Was kann ich als Arbeitnehmer absetzen?
Eine Steuererklärung lohnt sich oft, weil du viele Kosten geltend machen kannst:
- Bewerbungskosten: Porto, Mappen, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen – alles als Werbungskosten absetzbar.
- Fortbildungskosten: Kurse, Seminare und Lehrmittel zur beruflichen Weiterbildung.
- Arbeitsmittel: Computer, Fachliteratur oder Werkzeug, das du für die Jobsuche benötigst.
- Fahrtkosten: Fahrten zur Agentur für Arbeit oder zum Jobcenter sind absetzbar.
- Krankheitskosten: Zuzahlungen und Eigenanteile, die nicht erstattet wurden.
- Versicherungen: Teile deiner Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben.
Bürgergeld und Steuern – Was gilt?
Das Bürgergeld (ehemals Hartz IV) ist vollständig steuerfrei und unterliegt auch keinem Progressionsvorbehalt. Wer ausschließlich Bürgergeld bezieht und kein anderes Einkommen hat, muss in der Regel keine Steuererklärung abgeben.
- Ausnahme: Wenn du im selben Jahr noch erwerbstätig warst oder andere Einkünfte hattest, kann die Abgabepflicht trotzdem entstehen.
- Auch freiwillig abgegebene Steuererklärungen können zu einer Rückerstattung führen.
Fristen und wichtige Termine
- Abgabefrist ohne Steuerberater: 31. Juli des Folgejahres (z. B. für 2025: 31. Juli 2026)
- Mit Steuerberater: Verlängerung bis Ende Februar des übernächsten Jahres möglich
- Elektronische Abgabe: Über das kostenlose Portal ELSTER möglich
Checkliste: Was du für die Steuererklärung brauchst
- ✅ Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers
- ✅ Bescheinigung über ALG I von der Agentur für Arbeit
- ✅ Belege für Bewerbungs- und Fahrtkosten
- ✅ Nachweise für Weiterbildungen
- ✅ Versicherungsbelege (Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung)
- ✅ IBAN für eine mögliche Rückerstattung
Wichtiger Hinweis: Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Bei konkreten steuerlichen Fragen wende dich an einen Steuerberater oder das Finanzamt.
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