Krankengeld und Arbeitslosigkeit – Was gilt 2026?

Krankengeld und Arbeitslosigkeit – 30-Tage-Notfallplan nach Kündigung

Krank während der Arbeitslosigkeit – Was passiert mit dem Arbeitslosengeld?

Du bist arbeitslos und wirst krank? Oder du wirst krank und verlierst kurz darauf deinen Job? Beides ist leider keine Seltenheit. Die Kombination aus Krankheit und Arbeitslosigkeit wirft viele Fragen auf – vor allem: Wer zahlt jetzt was?

Krank während des ALG-1-Bezugs

Wirst du während des Bezugs von Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) krank, gilt folgende Regelung: Die Agentur für Arbeit zahlt das ALG 1 weiter – und zwar für bis zu 6 Wochen (in der Regel als sogenanntes „Kranken-ALG" oder „Arbeitslosengeld bei Erkrankung"). Du musst die Erkrankung jedoch unverzüglich melden und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Nach 6 Wochen übernimmt die Krankenkasse und zahlt Krankengeld – in der Höhe von 70 % des Bruttoeinkommens, maximal 90 % des Nettoeinkommens. Grundlage: § 147 SGB III und § 44 SGB V.

Krank kurz vor dem Ende der Beschäftigung

Wirst du krank und verlierst anschließend deinen Job, bleibt deine Krankenversicherung über die Agentur für Arbeit bestehen, sobald du ALG 1 beziehst. Wenn du keinen ALG-1-Anspruch hast, musst du dich freiwillig weiter krankenversichern – das kann teuer werden. Informiere dich hier frühzeitig, aktuelle Hinweise bietet die GKV Spitzenverband-Website.

Krankengeld statt ALG 1 – Wenn du direkt aus dem Job krank wirst

Bist du zum Zeitpunkt des Jobverlusts bereits krank, erhältst du zunächst Krankengeld von deiner Krankenversicherung – auch wenn das Arbeitsverhältnis endet. Erst wenn das Krankengeld ausläuft (nach maximal 78 Wochen bei derselben Erkrankung), kannst du ALG 1 beantragen – sofern du die Anspruchsvoraussetzungen erfüllst.

Was du bei Krankheit und Arbeitslosigkeit beachten musst

  • Meldepflicht: Erkrankung sofort der Agentur für Arbeit melden – am besten telefonisch am ersten Krankheitstag
  • Ärztliche Bescheinigung: Krankschreibung vorlegen (AU-Bescheinigung)
  • Bewerbungspflicht entfällt: Während der Erkrankung bist du von der Pflicht zur aktiven Jobsuche befreit
  • Fristen prüfen: Die ALG-1-Bezugsdauer verlängert sich durch Krankheitszeiten nicht automatisch
  • Psychische Erkrankungen: Auch Burnout, Depressionen etc. gelten als Erkrankung – du hast dieselben Rechte

Du bist krank und gleichzeitig arbeitslos – und weißt nicht, welche Schritte du zuerst unternehmen sollst? Unser „30-Tage-Notfallplan bei Arbeitslosigkeit" hilft dir, auch in schwierigen Situationen den Überblick zu behalten.

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⚠️ Wichtig: Die 3-Tage-Frist zur Arbeitssuchmeldung gilt ab dem ersten Tag der Kündigung.

Wer sie verpasst, riskiert den Verlust von ALG-I-Ansprüchen. Unser 30-Tage-Notfallplan führt dich durch alle kritischen Fristen – tagesgenau, ohne Behördenchaos.

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