Lohnfortzahlung bei Kündigung – Fristen 2026

Lohnfortzahlung bei Kündigung – 30-Tage-Notfallplan Arbeitslosigkeit

Was gilt bei der Lohnfortzahlung nach einer Kündigung?

Nach einer Kündigung – egal ob vom Arbeitgeber oder von dir selbst – stellt sich sofort die Frage: Wann wird das letzte Gehalt gezahlt? Und was passiert während der Kündigungsfrist? Die gute Nachricht: Bis zum letzten Arbeitstag hast du Anspruch auf deinen vollen Lohn. Hier erfährst du, was genau gilt und worauf du achten solltest.

Lohn während der Kündigungsfrist

Das Arbeitsverhältnis endet erst mit Ablauf der Kündigungsfrist. Bis dahin besteht dein Gehaltsanspruch unverändert fort – auch wenn du freigestellt wurdest oder keine Arbeit mehr leisten kannst. Rechtsgrundlage ist § 615 BGB (Annahmeverzug): Ist der Arbeitgeber nicht bereit, deine Arbeitsleistung anzunehmen, muss er trotzdem zahlen.

  • Ordentliche Kündigung: Gehalt wird bis zum Ende der Kündigungsfrist gezahlt.
  • Außerordentliche (fristlose) Kündigung: Das Arbeitsverhältnis endet sofort – Gehaltsanspruch nur bis zum Kündigungstag (bei berechtigter fristloser Kündigung).
  • Freistellung: Auch während der Freistellung läuft das Gehalt weiter (§ 615 BGB).

Welche Kündigungsfristen gelten?

Die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen für Arbeitnehmer sind in § 622 BGB geregelt und richten sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit:

  • Bis 2 Jahre: 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende
  • 2–5 Jahre: 1 Monat zum Monatsende
  • 5–8 Jahre: 2 Monate zum Monatsende
  • 8–10 Jahre: 3 Monate zum Monatsende
  • 10–12 Jahre: 4 Monate zum Monatsende
  • 12–15 Jahre: 5 Monate zum Monatsende
  • 15–20 Jahre: 6 Monate zum Monatsende
  • Über 20 Jahre: 7 Monate zum Monatsende

Wichtig: Tarifverträge oder Arbeitsverträge können abweichende (auch kürzere) Fristen vorsehen – prüfe deinen Vertrag! Mehr Infos findest du beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Wann wird das letzte Gehalt ausgezahlt?

Das letzte Gehalt ist in der Regel zum vertraglich vereinbarten Zahlungszeitpunkt fällig – also meist zum Ende des letzten Arbeitsmonats. Es muss folgende Bestandteile enthalten:

  • ✅ Grundgehalt bis zum letzten Arbeitstag (anteilig bei Monatsmitte)
  • ✅ Ausstehende Überstundenvergütung oder Zeitguthaben
  • ✅ Nicht genommener Resturlaub (als Urlaubsabgeltung gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG)
  • ✅ Noch ausstehende Provisionen oder Boni (je nach Vereinbarung)
  • ✅ Weihnachtsgeld / anteiliges Urlaubsgeld (sofern tariflich oder vertraglich vereinbart)

Was ist Urlaubsabgeltung?

Noch offene Urlaubstage, die du bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht nehmen konntest, müssen finanziell abgegolten werden (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Du bekommst für jeden nicht genommenen Urlaubstag 1/260 deines Jahresbruttogehalts ausbezahlt.

Was tun, wenn das Gehalt ausbleibt?

Falls dein Arbeitgeber das Gehalt nicht oder nicht vollständig zahlt:

  • ✅ Schriftliche Mahnung (fristsetzend) an den Arbeitgeber senden
  • ✅ Klage beim Arbeitsgericht einreichen (kein Anwalt nötig, keine Gerichtskosten in erster Instanz)
  • ✅ Bei Insolvenz: Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen (§ 165 SGB III)
  • ✅ Gewerkschaft oder Rechtsschutzversicherung einschalten

Wichtiger Hinweis: Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei Fragen zu offenen Lohnforderungen wende dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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