Was passiert mit deiner Krankenversicherung nach einer Kündigung?
Nach einer Kündigung stellen sich viele Menschen eine dringende Frage: Bin ich noch krankenversichert? Die gute Nachricht: In Deutschland bist du auch nach dem Jobverlust nicht unversichert – aber du musst aktiv werden. Hier erfährst du, welche Regelungen gelten und was du sofort tun musst.
Pflichtversicherung durch ALG 1
Wenn du nach der Kündigung Arbeitslosengeld I (ALG 1) beziehst, bist du automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Die Beiträge werden dabei direkt von der Bundesagentur für Arbeit übernommen – du zahlst keinen eigenen Beitrag.
- Die Versicherung beginnt mit dem ersten Tag des ALG-1-Bezugs.
- Der Beitrag berechnet sich auf Basis des ALG-1-Betrags.
- Deine bisherige Krankenkasse bleibt in der Regel erhalten.
Was gilt in der Lücke zwischen Kündigung und ALG 1?
Zwischen dem letzten Arbeitstag und dem ersten ALG-1-Tag kann eine kurze Lücke entstehen. Hier greift die sogenannte Nachversicherungspflicht:
- Du bist für bis zu einem Monat beitragsfrei in deiner bisherigen gesetzlichen Krankenkasse nachversichert (§ 19 SGB V).
- Danach musst du dich entweder freiwillig versichern oder ALG 1 beantragen.
Wichtig: Melde dich sofort nach der Kündigung bei der Agentur für Arbeit und bei deiner Krankenkasse, um Lücken zu vermeiden.
Freiwillige Weiterversicherung in der GKV
Wenn du kein ALG 1 erhältst (z. B. wegen Sperrzeit oder fehlender Anspruchsvoraussetzungen), kannst du dich freiwillig in der GKV weiterversichern. Dabei gilt:
- Der Mindestbeitrag liegt aktuell bei ca. 180–220 € pro Monat (Stand 2026).
- Die Beitragshöhe richtet sich nach deinem tatsächlichen Einkommen – auch Vermögen und Mieteinnahmen werden berücksichtigt.
- Du musst dich innerhalb von 3 Monaten nach Ende der Pflichtversicherung freiwillig anmelden.
Mitversicherung über den Partner
Wenn dein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner gesetzlich versichert ist, kannst du dich kostenlos familienversichern lassen – vorausgesetzt:
- Du hast kein eigenes regelmäßiges Einkommen über 505 € pro Monat (2026).
- Du bist nicht privat versichert.
- Du bist kein Mitglied einer anderen Krankenkasse.
Private Krankenversicherung (PKV) nach Kündigung
Wenn du bisher privat krankenversichert warst, läuft deine PKV-Versicherung auch nach der Kündigung zunächst weiter – du zahlst aber die Beiträge jetzt selbst. Alternativen:
- Wechsel in den Basistarif der PKV (günstigere Option).
- Bei ALG-1-Bezug: Rückkehr in die GKV unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Wichtiger Hinweis: Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Bei Fragen zu deiner Krankenversicherung wende dich direkt an deine Krankenkasse oder einen Sozialrechtsanwalt.
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