Nebenjob bei Arbeitslosigkeit – Was ist erlaubt?

Nebenjob bei Arbeitslosigkeit – Was erlaubt ist mit dem 30-Tage-Notfallplan

Darf ich bei Arbeitslosigkeit einen Nebenjob haben?

Viele arbeitslose Menschen fragen sich: Kann ich mein Arbeitslosengeld I (ALG I) mit einem Nebenjob kombinieren? Die Antwort ist ja – aber mit klaren Grenzen. Wer die Regeln kennt, kann hinzuverdienen, ohne seinen ALG-I-Anspruch vollständig zu verlieren. Hier erfährst du, was genau gilt.

Die 15-Stunden-Grenze – das wichtigste Kriterium

Das entscheidende Kriterium ist die wöchentliche Arbeitszeit. Gemäß § 138 SGB III gilt:

  • Arbeite ich weniger als 15 Stunden pro Woche in meinem Nebenjob, gelte ich weiterhin als arbeitslos und behalte meinen Anspruch auf ALG I.
  • Arbeite ich 15 Stunden oder mehr pro Woche, gelte ich nicht mehr als arbeitslos – mein ALG-I-Anspruch entfällt für diesen Zeitraum.

Diese 15-Stunden-Grenze gilt pro Woche und wird im Durchschnitt berechnet. Bei schwankenden Arbeitszeiten kommt es auf den Wochendurchschnitt an.

Wie wird der Nebenverdienst auf das ALG I angerechnet?

Der Nebenverdienst wird nicht vollständig mit dem ALG I verrechnet. Es gilt ein Freibetrag und eine Anrechnungsregel:

  • Freibetrag: Der erste Teil deines Nebenverdienstes bleibt anrechnungsfrei. Konkret: Du darfst im Monat bis zu 165 Euro netto hinzuverdienen, ohne dass das ALG I gekürzt wird (Stand 2026 – prüfe die aktuellen Werte bei der Agentur für Arbeit).
  • Über dem Freibetrag: Verdienst du mehr als den Freibetrag, wird der übersteigende Betrag zu 100 % auf das ALG I angerechnet – also direkt abgezogen.

Aktuelle Regelungen findest du direkt bei der Bundesagentur für Arbeit.

Was musst du melden?

Du bist verpflichtet, jede Nebentätigkeit unverzüglich und vollständig bei der Agentur für Arbeit zu melden – auch Minijobs! Meldepflicht besteht für:

  • ✅ Alle Nebenjobs (Minijob, sozialversicherungspflichtig, selbstständig)
  • ✅ Änderungen der Arbeitszeit oder des Verdienstes
  • ✅ Beendigung der Nebentätigkeit

Wer seinen Nebenjob nicht meldet, riskiert Rückforderungen und Bußgelder – im schlimmsten Fall sogar strafrechtliche Konsequenzen wegen Leistungsbetrugs.

Selbstständigkeit neben dem ALG I

Auch eine selbstständige Nebentätigkeit ist grundsätzlich möglich, solange die 15-Stunden-Grenze nicht überschritten wird. Beachte:

  • Selbstständige Tätigkeit muss der Agentur für Arbeit gemeldet werden
  • Einnahmen und Ausgaben müssen dokumentiert werden (Gewinn wird angerechnet)
  • Die Agentur kann prüfen, ob du wirklich der Vermittlung zur Verfügung stehst

Nebenjob bei Bürgergeld

Beim Bürgergeld (früher Hartz IV) gelten andere Regeln. Hier gibt es ebenfalls Freibeträge:

  • Bis 100 Euro brutto: vollständig anrechnungsfrei
  • 100–520 Euro: 20 % des darüber hinausgehenden Betrags bleibt frei
  • 520–1.000 Euro: 30 % des Mehrbetrags bleibt frei
  • Über 1.000 Euro (wenn Kinder im Haushalt): 10 % der weiteren Beträge

Wichtiger Hinweis: Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Wende dich bei Fragen zu deiner konkreten Situation an die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Du bist arbeitslos und willst wissen, was in der ersten Zeit wirklich wichtig ist? Im 30-Tage-Notfallplan findest du alle wichtigen Schritte – von der Meldung bei der Agentur bis zur finanziellen Absicherung.

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⚠️ Wichtig: Die 3-Tage-Frist zur Arbeitssuchmeldung gilt ab dem ersten Tag der Kündigung.

Wer sie verpasst, riskiert den Verlust von ALG-I-Ansprüchen. Unser 30-Tage-Notfallplan führt dich durch alle kritischen Fristen – tagesgenau, ohne Behördenchaos.

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