Kurzarbeitergeld – Was dir zusteht und wie du dich absicherst 2026

Kurzarbeitergeld 2026 – Anspruch, Höhe und Absicherung mit dem 30-Tage-Notfallplan

Was ist Kurzarbeitergeld und wer hat Anspruch?

Wenn dein Arbeitgeber in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, aber Entlassungen vermeiden möchte, kann er Kurzarbeit beantragen. Statt einer Kündigung wird die Arbeitszeit reduziert – den Einkommensverlust kompensiert die Bundesagentur für Arbeit mit dem Kurzarbeitergeld (KUG). Hier erfährst du, was dir zusteht und wie du mit der Situation umgehst.

Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld

Damit du Kurzarbeitergeld erhältst, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Du bist in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis.
  • Mindestens 10 % der Belegschaft ist von einem Arbeitsausfall von mehr als 10 % betroffen.
  • Der Arbeitsausfall ist vorübergehend und unvermeidbar.
  • Der Arbeitgeber hat Kurzarbeit beim Betriebsrat (falls vorhanden) vereinbart und bei der Agentur für Arbeit angemeldet.

Wie viel Kurzarbeitergeld bekommst du?

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich nach deinem Nettoentgelt:

  • 60 % des ausgefallenen Nettoentgelts – für Arbeitnehmer ohne Kinder.
  • 67 % des ausgefallenen Nettoentgelts – für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind im Haushalt.

Das Kurzarbeitergeld wird direkt vom Arbeitgeber ausgezahlt, der sich das Geld anschließend von der Agentur für Arbeit erstatten lässt.

Kurzarbeit und Nebenjob – Was ist erlaubt?

Während der Kurzarbeit darfst du grundsätzlich einen Nebenjob annehmen – allerdings gelten dabei Einschränkungen:

  • Der Nebenverdienst wird auf das Kurzarbeitergeld angerechnet, soweit er das ausgefallene Entgelt übersteigt.
  • Du musst den Nebenjob dem Arbeitgeber melden.
  • Bestimmte Branchen (z. B. systemrelevante Berufe) sind von der Anrechnung ausgenommen.

Was wenn aus Kurzarbeit doch eine Kündigung wird?

Kurzarbeit soll Entlassungen verhindern – aber manchmal kommt es dennoch zu Kündigungen. Wichtig zu wissen:

  • Kurzarbeit schützt nicht vor Kündigung – der Arbeitgeber kann während der Kurzarbeit kündigen, solange er die gesetzlichen Fristen einhält.
  • Nach einer Kündigung während Kurzarbeit hast du in der Regel Anspruch auf ALG 1, berechnet auf Basis des Vollzeit-Gehalts (nicht des reduzierten Kurzarbeitslohns).
  • Melde dich sofort als arbeitssuchend bei der Agentur für Arbeit – spätestens 3 Tage nach Kenntnis der Kündigung.

Kurzarbeitergeld und Steuer

Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei, wird aber als sogenannter Progressionsvorbehalt in die Steuererklärung eingetragen. Das bedeutet: Es erhöht deinen persönlichen Steuersatz auf das übrige Einkommen. Je nach Situation kann dadurch eine Steuernachzahlung entstehen – plane das vorausschauend ein.

Wichtiger Hinweis: Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Wende dich bei konkreten Fragen an die Agentur für Arbeit oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Hast du Kurzarbeit und weißt nicht, wie du dich optimal vorbereitest? Im 30-Tage-Notfallplan findest du alle wichtigen Schritte für den Fall einer Kündigung.

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⚠️ Wichtig: Die 3-Tage-Frist zur Arbeitssuchmeldung gilt ab dem ersten Tag der Kündigung.

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