Was passiert wenn ich im Ausland krank werde und dann gekündigt werde?
Erkrankst du während einer Dienstreise oder eines privaten Auslandsaufenthalts, gelten besondere Regeln – sowohl für die Lohnfortzahlung als auch für eine eventuelle Kündigung. Hier erfährst du, was in dieser Situation wichtig ist.
Krankheit im Ausland und Lohnfortzahlung
Die deutschen Regeln zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gelten grundsätzlich auch bei Erkrankungen im Ausland – vorausgesetzt:
- Du hast deinen Arbeitsvertrag mit einem deutschen Arbeitgeber.
- Du meldest die Erkrankung unverzüglich beim Arbeitgeber.
- Du legst eine ärztliche Bescheinigung vor – auch aus dem Ausland.
Ausländische Krankschreibung – gilt die in Deutschland?
Ja – eine ausländische ärztliche Bescheinigung ist grundsätzlich anerkannt. Sie sollte enthalten:
- Name des Patienten
- Attestierter Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit
- Stempel und Unterschrift des Arztes
Bei Zweifel kann der Arbeitgeber die Medizinische Abteilung der Krankenkasse (MDK) einschalten.
Darf der Arbeitgeber während der Krankheit kündigen?
Eine Kündigung während der Krankschreibung ist grundsätzlich möglich – die Krankschreibung schützt nicht vor Kündigung. Der Kündigungsschutz hängt vom Grund der Kündigung ab, nicht vom Zeitpunkt. Wenn die Kündigung krankheitsbedingt erfolgt, sind die strengen Anforderungen an eine krankheitsbedingte Kündigung zu erfüllen.
Was wenn ich wegen Krankheit nicht rechtzeitig zurückkomme?
- Informiere deinen Arbeitgeber unverzüglich – per E-Mail, Telefon oder Nachricht.
- Beschaffe ein ärztliches Attest und schicke es dem Arbeitgeber zu.
- Kläre mit deiner Krankenversicherung (Auslandskrankenschein bei gesetzlicher KV vorab besorgen!), welche Kosten übernommen werden.
Wichtiger Hinweis: Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei Erkrankungen im Ausland wende dich an deine Krankenkasse und ggf. einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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