Kündigung wegen Krankheit im Ausland – Was gilt? 2026

Kündigung wegen Krankheit im Ausland 2026 – Rechte mit dem 30-Tage-Notfallplan

Was passiert wenn ich im Ausland krank werde und dann gekündigt werde?

Erkrankst du während einer Dienstreise oder eines privaten Auslandsaufenthalts, gelten besondere Regeln – sowohl für die Lohnfortzahlung als auch für eine eventuelle Kündigung. Hier erfährst du, was in dieser Situation wichtig ist.

Krankheit im Ausland und Lohnfortzahlung

Die deutschen Regeln zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gelten grundsätzlich auch bei Erkrankungen im Ausland – vorausgesetzt:

  • Du hast deinen Arbeitsvertrag mit einem deutschen Arbeitgeber.
  • Du meldest die Erkrankung unverzüglich beim Arbeitgeber.
  • Du legst eine ärztliche Bescheinigung vor – auch aus dem Ausland.

Ausländische Krankschreibung – gilt die in Deutschland?

Ja – eine ausländische ärztliche Bescheinigung ist grundsätzlich anerkannt. Sie sollte enthalten:

  • Name des Patienten
  • Attestierter Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit
  • Stempel und Unterschrift des Arztes

Bei Zweifel kann der Arbeitgeber die Medizinische Abteilung der Krankenkasse (MDK) einschalten.

Darf der Arbeitgeber während der Krankheit kündigen?

Eine Kündigung während der Krankschreibung ist grundsätzlich möglich – die Krankschreibung schützt nicht vor Kündigung. Der Kündigungsschutz hängt vom Grund der Kündigung ab, nicht vom Zeitpunkt. Wenn die Kündigung krankheitsbedingt erfolgt, sind die strengen Anforderungen an eine krankheitsbedingte Kündigung zu erfüllen.

Was wenn ich wegen Krankheit nicht rechtzeitig zurückkomme?

  • Informiere deinen Arbeitgeber unverzüglich – per E-Mail, Telefon oder Nachricht.
  • Beschaffe ein ärztliches Attest und schicke es dem Arbeitgeber zu.
  • Kläre mit deiner Krankenversicherung (Auslandskrankenschein bei gesetzlicher KV vorab besorgen!), welche Kosten übernommen werden.

Wichtiger Hinweis: Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei Erkrankungen im Ausland wende dich an deine Krankenkasse und ggf. einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Du bist im Ausland erkrankt und unsicher über deine Rechte? Im 30-Tage-Notfallplan findest du alle wichtigen Schritte für den Übergang.

👉 Jetzt den Notfallplan sichern und strukturiert vorgehen

⚠️ Wichtig: Die 3-Tage-Frist zur Arbeitssuchmeldung gilt ab dem ersten Tag der Kündigung.

Wer sie verpasst, riskiert den Verlust von ALG-I-Ansprüchen. Unser 30-Tage-Notfallplan führt dich durch alle kritischen Fristen – tagesgenau, ohne Behördenchaos.

⭐⭐⭐⭐⭐ „Ich hatte Panik. Nach Tag 3 des Leitfadens wusste ich endlich, was ich als nächstes tun musste." – Sandra K.

→ Jetzt meinen Plan holen – sofort herunterladen

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

Bitte beachte, dass Kommentare vor der Veröffentlichung freigegeben werden müssen.