Kann der Arbeitgeber wegen Krankheit kündigen?
Die Frage, ob ein Arbeitgeber einem kranken Arbeitnehmer kündigen darf, beschäftigt viele Menschen in Deutschland. Die kurze Antwort: Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine krankheitsbedingte Kündigung zulässig – aber die Hürden sind hoch. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt dich, wenn du in einem Betrieb mit mehr als 10 Mitarbeitern arbeitest und das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht.
Was ist eine krankheitsbedingte Kündigung?
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist eine Form der personenbedingten Kündigung gemäß § 1 Abs. 2 KSchG. Sie setzt voraus, dass die Krankheit dauerhaft die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und dem Arbeitgeber deshalb eine Weiterbeschäftigung nicht mehr zumutbar ist. Die Kündigung ist kein Mittel zur Sanktionierung von Krankheit, sondern ein letztes Mittel bei langfristiger Arbeitsunfähigkeit.
Wann ist eine Kündigung wegen Krankheit zulässig?
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat eine 3-stufige Prüfung entwickelt:
- 1. Negative Gesundheitsprognose: Es muss davon auszugehen sein, dass der Arbeitnehmer auch in Zukunft häufig erkranken wird (z. B. regelmäßig mehr als 6 Wochen im Jahr über mehrere Jahre hinweg).
- 2. Erhebliche betriebliche Beeinträchtigung: Die Fehlzeiten müssen den Betrieb erheblich beeinträchtigen – etwa durch Produktionsausfälle, Mehrbelastung anderer Kollegen oder hohe Entgeltfortzahlungskosten.
- 3. Interessenabwägung: Die betrieblichen Interessen des Arbeitgebers müssen die Interessen des Arbeitnehmers überwiegen. Dabei spielen Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltsverpflichtungen und Schwerbehinderung eine Rolle.
Mehr Informationen zum Kündigungsschutz bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Welche Formen der Kündigung wegen Krankheit gibt es?
- Häufige Kurzerkrankungen: Viele kurze Fehlzeiten über mehrere Jahre (keine Einzelerkrankung, sondern ein Muster)
- Langzeiterkrankung: Anhaltende Erkrankung über mehr als 6 Monate mit unklarer Prognose
- Dauerhafte Leistungsminderung: Keine vollständige Unfähigkeit, aber dauerhaft reduzierte Leistungsfähigkeit
- Sucht: Alkohol- oder Drogenabhängigkeit kann krankheitsbedingte Kündigung rechtfertigen (nach gescheiterter Therapie)
Welche Rechte habe ich als erkrankter Arbeitnehmer?
- Kündigungsschutzklage: Innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht einreichen (§ 4 KSchG).
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM): Vor einer krankheitsbedingten Kündigung ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein BEM-Verfahren anzubieten, wenn du länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt in einem Jahr krank warst (§ 167 Abs. 2 SGB IX). Fehlt dieses BEM, ist die Kündigung oft unwirksam.
- Schwerbehinderung: Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen besonderen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber muss zuvor das Integrationsamt einschalten.
Bin ich während der Krankschreibung vor Kündigung geschützt?
Nein – eine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) schützt nicht vor einer Kündigung. Der Arbeitgeber kann auch während einer Erkrankung wirksam kündigen. Allerdings läuft die Kündigungsfrist normal weiter, auch wenn du erkrankt bist.
Was solltest du nach Erhalt einer krankheitsbedingten Kündigung tun?
- Sofort eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen (Frist: 3 Wochen).
- Dich umgehend bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend melden.
- Prüfen, ob ein BEM-Verfahren angeboten wurde.
- Einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder deine Gewerkschaft kontaktieren.
Mehr Informationen bietet die Bundesagentur für Arbeit.
Wichtiger Hinweis: Alle Inhalte dieses Artikels dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei einer Kündigung wegen Krankheit wende dich bitte schnellstmöglich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder deine Gewerkschaft.
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