ALG 1 und Selbstständigkeit – Was ist erlaubt? 2026

ALG 1 und Selbstständigkeit 2026 – Was erlaubt ist mit dem 30-Tage-Notfallplan

Darf ich während des ALG-1-Bezugs selbstständig arbeiten?

Ja – grundsätzlich ist eine selbstständige Tätigkeit neben dem ALG 1 möglich. Aber es gibt klare Grenzen, die du unbedingt kennen musst, um deinen Anspruch nicht zu verlieren.

Die 15-Stunden-Grenze gilt auch für Selbstständige

Genau wie beim Nebenjob darf die selbstständige Tätigkeit weniger als 15 Stunden pro Woche umfassen. Arbeitest du 15 Stunden oder mehr wöchentlich selbstständig, gilst du nicht mehr als arbeitslos – und verlierst deinen ALG-1-Anspruch für diesen Zeitraum.

Einkommen aus Selbstständigkeit wird angerechnet

Das Einkommen aus deiner Selbstständigkeit wird auf das ALG 1 angerechnet. Dabei gilt:

  • Es zählt das Betriebsergebnis (Einnahmen minus Betriebsausgaben), nicht der Umsatz.
  • Es gibt einen Freibetrag von 165 € pro Monat – darüber hinaus wird das Einkommen vollständig auf das ALG 1 angerechnet.
  • Du musst das Einkommen der Agentur für Arbeit monatlich melden.

Gründungszuschuss – finanzielle Förderung für Selbstständige

Wenn du dich aus der Arbeitslosigkeit heraus hauptberuflich selbstständig machen möchtest, kannst du einen Gründungszuschuss beantragen. Dieser beträgt:

  • Für 6 Monate: ALG-1-Höhe + 300 € Pauschale für soziale Absicherung
  • Optional weitere 9 Monate: 300 € monatlich

Voraussetzung: Du musst noch mindestens 150 Tage ALG-1-Anspruch haben und einen tragfähigen Businessplan vorlegen.

Was musst du der Agentur für Arbeit melden?

  • Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit sofort melden
  • Monatliche Einkommensnachweise einreichen
  • Wochenstunden der Selbstständigkeit angeben

Wichtiger Hinweis: Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Wende dich an die Agentur für Arbeit oder einen Steuerberater für deinen konkreten Fall.

Du planst den Schritt in die Selbstständigkeit? Im 30-Tage-Notfallplan findest du alle wichtigen Schritte für den Start.

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⚠️ Wichtig: Die 3-Tage-Frist zur Arbeitssuchmeldung gilt ab dem ersten Tag der Kündigung.

Wer sie verpasst, riskiert den Verlust von ALG-I-Ansprüchen. Unser 30-Tage-Notfallplan führt dich durch alle kritischen Fristen – tagesgenau, ohne Behördenchaos.

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