Darf ich während des ALG-1-Bezugs selbstständig arbeiten?
Ja – grundsätzlich ist eine selbstständige Tätigkeit neben dem ALG 1 möglich. Aber es gibt klare Grenzen, die du unbedingt kennen musst, um deinen Anspruch nicht zu verlieren.
Die 15-Stunden-Grenze gilt auch für Selbstständige
Genau wie beim Nebenjob darf die selbstständige Tätigkeit weniger als 15 Stunden pro Woche umfassen. Arbeitest du 15 Stunden oder mehr wöchentlich selbstständig, gilst du nicht mehr als arbeitslos – und verlierst deinen ALG-1-Anspruch für diesen Zeitraum.
Einkommen aus Selbstständigkeit wird angerechnet
Das Einkommen aus deiner Selbstständigkeit wird auf das ALG 1 angerechnet. Dabei gilt:
- Es zählt das Betriebsergebnis (Einnahmen minus Betriebsausgaben), nicht der Umsatz.
- Es gibt einen Freibetrag von 165 € pro Monat – darüber hinaus wird das Einkommen vollständig auf das ALG 1 angerechnet.
- Du musst das Einkommen der Agentur für Arbeit monatlich melden.
Gründungszuschuss – finanzielle Förderung für Selbstständige
Wenn du dich aus der Arbeitslosigkeit heraus hauptberuflich selbstständig machen möchtest, kannst du einen Gründungszuschuss beantragen. Dieser beträgt:
- Für 6 Monate: ALG-1-Höhe + 300 € Pauschale für soziale Absicherung
- Optional weitere 9 Monate: 300 € monatlich
Voraussetzung: Du musst noch mindestens 150 Tage ALG-1-Anspruch haben und einen tragfähigen Businessplan vorlegen.
Was musst du der Agentur für Arbeit melden?
- Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit sofort melden
- Monatliche Einkommensnachweise einreichen
- Wochenstunden der Selbstständigkeit angeben
Wichtiger Hinweis: Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Wende dich an die Agentur für Arbeit oder einen Steuerberater für deinen konkreten Fall.
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