Kann ich wegen Alkohol oder Sucht gekündigt werden?
Ja – aber es kommt stark auf die Umstände an. Ob eine Kündigung wegen Alkohol oder Sucht wirksam ist, hängt davon ab, ob die Sucht als Krankheit anerkannt wird und ob bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Hier erfährst du die wichtigsten Grundlagen.
Sucht als Krankheit – der rechtliche Rahmen
Alkoholismus und Drogenabhängigkeit werden von der Rechtsprechung als Krankheit anerkannt. Das hat folgende Konsequenzen:
- Eine verhaltensbedingte Kündigung (z. B. wegen eines einmaligen Vorfalls unter Alkohol) ist möglich.
- Eine personenbedingte Kündigung wegen dauerhafter Sucht erfordert eine negative Prognose für die Zukunft.
- Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass eine Therapie abgelehnt wurde oder gescheitert ist.
Wann ist eine Kündigung wegen Alkohol möglich?
Gerichte unterscheiden zwischen verschiedenen Situationen:
- Arbeit unter Alkoholeinfluss trotz ausdrücklichem Verbot → verhaltensbedingte Kündigung möglich, in der Regel erst nach Abmahnung.
- Alkohol-Sucht mit negativer Therapieprognose → personenbedingte Kündigung möglich.
- Gefährdung von Kollegen oder Dritten (z. B. bei Fahrern, Maschinenbedienern) → fristlose Kündigung kann gerechtfertigt sein.
Was muss der Arbeitgeber vor einer Kündigung tun?
- Ein oder mehrere Fürsorgegespräche anbieten.
- Eine Abmahnung aussprechen (bei verhaltensbedingten Gründen).
- Eine Therapiemöglichkeit anbieten oder zumindest darauf hinweisen.
- Den Betriebsrat anhören, sofern vorhanden.
Was solltest du tun?
- Nehme professionelle Suchtberatung in Anspruch – das kann die Kündigung verhindern oder abschwächen.
- Reiche innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage ein, wenn du die Kündigung für unwirksam hältst.
- Beachte: Bei einer Kündigung wegen Sucht kann eine Sperrzeit beim ALG 1 vermieden werden, wenn die Kündigung als krankheitsbedingt anerkannt wird.
Wichtiger Hinweis: Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Wende dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder eine Suchtberatungsstelle.
Du hast eine Kündigung erhalten? Im 30-Tage-Notfallplan findest du alle wichtigen nächsten Schritte zur Absicherung.
👉 Jetzt den Notfallplan sichern und strukturiert vorgehen
Das könnte dich auch interessieren:
⚠️ Wichtig: Die 3-Tage-Frist zur Arbeitssuchmeldung gilt ab dem ersten Tag der Kündigung.
Wer sie verpasst, riskiert den Verlust von ALG-I-Ansprüchen. Unser 30-Tage-Notfallplan führt dich durch alle kritischen Fristen – tagesgenau, ohne Behördenchaos.
⭐⭐⭐⭐⭐ „Ich hatte Panik. Nach Tag 3 des Leitfadens wusste ich endlich, was ich als nächstes tun musste." – Sandra K.
→ Jetzt meinen Plan holen – sofort herunterladen
0 Kommentare