Was bedeutet Transfergesellschaft?
Bei größeren Entlassungen – insbesondere bei Betriebsschließungen oder Massenentlassungen – bieten viele Arbeitgeber betroffenen Mitarbeitern die Möglichkeit, in eine Transfergesellschaft zu wechseln. Aber was steckt dahinter, und lohnt sich der Eintritt? Hier erfährst du alles, was du wissen musst.
Was ist eine Transfergesellschaft?
Eine Transfergesellschaft (auch: Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft) ist ein befristetes Arbeitsverhältnis, in das entlassene Arbeitnehmer wechseln können. Ziel ist die schnelle Vermittlung in neue Beschäftigung durch:
- Professionelles Bewerbungscoaching und Karriereberatung
- Weiterbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen
- Vermittlung an neue Arbeitgeber
- Psychologische Unterstützung
Transferkurzarbeitergeld – dein Einkommen in der Transfergesellschaft
In der Transfergesellschaft erhältst du kein reguläres Gehalt, sondern Transferkurzarbeitergeld (Transfer-KUG) von der Bundesagentur für Arbeit. Die Höhe:
- 60 % des ausgefallenen Nettoentgelts (ohne Kinder)
- 67 % des ausgefallenen Nettoentgelts (mit Kindern)
Viele Arbeitgeber stocken das Transfer-KUG auf bis zu 80–90 % des letzten Nettogehalts auf – das wird im Sozialplan verhandelt.
Wie lange dauert die Transfergesellschaft?
Die maximale Dauer beträgt 12 Monate. In dieser Zeit bist du sozialversicherungspflichtig angestellt und erwirbst Rentenansprüche. Wichtig: Die Zeit in der Transfergesellschaft verkürzt deinen ALG-1-Anspruch nicht – du sammelst sogar neue Beitragszeiten.
Vor- und Nachteile auf einen Blick
Vorteile:
- Finanzielle Absicherung für bis zu 12 Monate
- Sozialversicherungsschutz bleibt erhalten
- Professionelle Unterstützung bei der Jobsuche
- Weiterbildungsmöglichkeiten auf Kosten des Arbeitgebers
- Kein Einfluss auf den ALG-1-Anspruch danach
Nachteile:
- Einkommensverlust gegenüber dem regulären Gehalt
- Befristetes Arbeitsverhältnis – keine Jobsicherheit
- Wechsel bedeutet: du gibst das alte Arbeitsverhältnis auf
Transfergesellschaft oder direkte Kündigung – was ist besser?
Das hängt von deiner persönlichen Situation ab. Wenn der Arbeitgeber das Transfer-KUG auf 80–90 % aufstockt und du noch keinen neuen Job hast, ist die Transfergesellschaft oft die bessere Wahl. Hast du bereits einen Folge-Job in Aussicht, kann eine schnelle Auflösung mit Abfindung sinnvoller sein.
Wichtiger Hinweis: Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Lass deine konkrete Situation von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder deiner Gewerkschaft prüfen.
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