Kann ich wegen schlechter Leistung gekündigt werden?
Ja – eine personenbedingte Kündigung wegen Minderleistung ist grundsätzlich möglich. Aber: Sie ist an strenge Voraussetzungen geknüpft und scheitert in der Praxis häufig vor dem Arbeitsgericht. Hier erfährst du, was dein Arbeitgeber beweisen muss und wie du dich schützen kannst.
Was ist eine Kündigung wegen Minderleistung?
Von einer Minderleistungskündigung spricht man, wenn ein Arbeitnehmer dauerhaft schlechtere Leistungen erbringt als vertraglich geschuldet oder im Vergleich zu Kollegen deutlich hinter den Erwartungen zurückbleibt. Typische Szenarien:
- Erhöhte Fehlerquote trotz Einarbeitung und Unterstützung
- Deutlich geringere Produktivität als vergleichbare Kollegen
- Wiederholtes Verpassen von Zielvorgaben
- Regelmäßige Qualitätsmängel in der Arbeit
Was muss der Arbeitgeber beweisen?
Der Arbeitgeber trägt die volle Beweislast. Er muss nachweisen, dass:
- Die Leistung objektiv unter dem Durchschnitt vergleichbarer Arbeitnehmer liegt (ca. 1/3 darunter als Faustregel der Rechtsprechung).
- Die Minderleistung dauerhaft und vorwerfbar ist – also nicht auf Krankheit oder externe Umstände zurückzuführen ist.
- Eine Abmahnung ausgesprochen wurde und trotzdem keine Besserung eingetreten ist.
- Keine milderen Mittel (z. B. Versetzung, Schulung) möglich waren.
Abmahnung vor Kündigung – Pflicht oder Kür?
Bei einer verhaltensbedingten Minderleistungskündigung ist eine Abmahnung in der Regel Pflicht. Nur wenn die Leistungsunfähigkeit dauerhaft und grundsätzlicher Natur ist (also der Arbeitnehmer auch mit gutem Willen nicht besser werden kann), kann ausnahmsweise direkt gekündigt werden.
Was kannst du tun?
- Fordere konkrete, messbare Leistungsnachweise vom Arbeitgeber.
- Dokumentiere deine eigene Arbeitsleistung sorgfältig.
- Reiche innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht ein.
- Wende dich an deinen Betriebsrat oder die Gewerkschaft.
Wichtiger Hinweis: Alle Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei einer Kündigung wegen Minderleistung empfehlen wir, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren.
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