Dein Salon hat zugemacht oder dir wurde gekündigt? Das Friseurhandwerk steckt in der Krise – aber dein Können ist gefragter, als die Schlagzeilen vermuten lassen. Dieser Beitrag zeigt dir, welche Rechte du hast und wo jetzt die Chancen liegen.
Warum trifft die Krise gerade Friseurinnen und Friseure?
Aus einst rund 240.000 Friseuren in Deutschland sind nur noch etwa 210.000 geworden, viele in Teilzeit. Gestiegene Kosten, schwächere Kaufkraft und ein Ausbildungs-Tiefstand setzen den Salons zu, und gut jeder zwanzigste Betrieb gilt als insolvenzgefährdet. Gleichzeitig – und das ist der Lichtblick – herrscht echter Fachkräftemangel: In mehreren Regionen ist Friseur offiziell ein Mangelberuf.
Welche Rechte hast du nach Kündigung oder Salon-Insolvenz?
- Melde dich sofort arbeitssuchend (3-Tage-Frist ab Kenntnis der Kündigung), sonst droht eine Sperrzeit.
- Bei einer Salon-Insolvenz sichert dir das Insolvenzgeld bis zu drei Monatslöhne – Antrag binnen zwei Monaten bei der Agentur für Arbeit.
- Trinkgeld gehört dir steuerfrei; ausstehender Lohn und Resturlaub sind echte Forderungen.
- Fordere ein qualifiziertes Arbeitszeugnis an, bevor der Salon endgültig schließt.
Wo gibt es trotz Salonsterben gute Jobs?
Dein Talent für Schönheit und Service ist breit gefragt:
- Etablierte Salons und Ketten, die händeringend zuverlässige Fachkräfte suchen.
- Kosmetik, Podologie (medizinische Fußpflege – ein echter Engpassberuf), Visagistik und Maskenbild.
- Die Selbstständigkeit als mobiler Friseur oder über das Mietstuhl-Modell.
- Vertrieb und Schulung bei Beauty-Herstellern – dein Praxiswissen ist hier Gold wert.
Welche Weiterbildungen zahlt das Amt?
Den Meisterbrief förderst du über das Aufstiegs-BAföG (rund 50 % Zuschuss, plus Meisterprämie in einigen Bundesländern). Eine Umschulung zur Kosmetikerin oder Podologin ist über den Bildungsgutschein bis zu 100 % förderbar. Wer sich selbstständig macht, kann den Gründungszuschuss beantragen. Und bei Haut- oder Rückenproblemen finanziert die Rentenversicherung sogar eine komplette Umschulung plus Übergangsgeld.
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Rechtshinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Auskünfte der zuständigen Stellen (Agentur für Arbeit, Handwerkskammer, ver.di).
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