Arbeitslos und Minijob – Was ist erlaubt?

Arbeitslos und Minijob – Was ist erlaubt?

Minijob während der Arbeitslosigkeit – Was du beachten musst

Du bist arbeitslos und überlegst, dir mit einem Minijob etwas dazuzuverdienen? Das ist grundsätzlich erlaubt – aber es gibt wichtige Regeln, die du kennen musst. Wer die 15-Stunden-Grenze oder den Freibetrag nicht beachtet, riskiert Kürzungen beim Arbeitslosengeld oder sogar den Verlust des Leistungsanspruchs.

Darf ich als Arbeitsloser einen Minijob ausüben?

Ja, du darfst während des Bezugs von ALG 1 oder ALG 2 (Bürgergeld) einen Minijob ausüben. Allerdings gelten klare Voraussetzungen:

  • Maximale Arbeitszeit: Du darfst nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten. Überschreitest du diese Grenze, giltst du nicht mehr als arbeitslos und verlierst deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Meldepflicht: Jede Nebentätigkeit muss der Agentur für Arbeit gemeldet werden – am besten schriftlich und vor Aufnahme der Tätigkeit.
  • Verfügbarkeit: Du musst weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und darfst Vermittlungsvorschläge nicht wegen deines Minijobs ablehnen.

Wie viel darf ich dazuverdienen? Der Freibetrag 2026

Beim Arbeitslosengeld 1 gilt ein Freibetrag von 165 Euro monatlich. Das bedeutet:

  • Verdienst du bis zu 165 Euro im Monat, wird nichts von deinem ALG 1 abgezogen.
  • Verdienst du mehr als 165 Euro, wird der übersteigende Betrag vollständig auf dein Arbeitslosengeld angerechnet.

Beispielrechnung: Du verdienst mit deinem Minijob 520 Euro im Monat. Der Freibetrag beträgt 165 Euro. Also werden 355 Euro (520 € – 165 €) von deinem Arbeitslosengeld abgezogen.

Besonderheiten beim Bürgergeld (ALG 2)

Beim Bürgergeld gelten andere Freibeträge als beim ALG 1:

  • Grundfreibetrag: Die ersten 100 Euro brutto bleiben komplett anrechnungsfrei.
  • Erwerbstätigenfreibetrag: Vom Einkommen zwischen 100 und 520 Euro bleiben zusätzlich 20 Prozent anrechnungsfrei.
  • Auch hier gilt die Meldepflicht gegenüber dem Jobcenter.

Was passiert, wenn ich den Minijob nicht melde?

Wer seinen Minijob nicht oder zu spät meldet, riskiert empfindliche Konsequenzen:

  • Rückforderung bereits gezahlter Leistungen
  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
  • Im schlimmsten Fall: Strafverfahren wegen Leistungsbetrug

Melde jede Nebentätigkeit deshalb immer rechtzeitig und vollständig bei deiner Agentur für Arbeit oder deinem Jobcenter.

Tipps für den Minijob während der Arbeitslosigkeit

  • Dokumentiere deine Arbeitszeiten genau – so kannst du die 15-Stunden-Grenze jederzeit nachweisen.
  • Kläre vorab mit der Agentur für Arbeit, ob dein geplanter Minijob die Verfügbarkeit beeinträchtigt.
  • Nutze den Minijob als Sprungbrett – viele Arbeitgeber übernehmen Minijobber in Festanstellung.
  • Prüfe, ob eine Nebentätigkeitserlaubnis deines früheren Arbeitgebers nötig ist (bei noch laufender Kündigungsfrist).

Der nächste Schritt: Dein persönlicher Fahrplan

Die Regeln rund um Minijob und Arbeitslosigkeit sind komplex – und kleine Fehler können große finanzielle Folgen haben. Welche Freibeträge gelten genau für deine Situation? Wie meldest du deinen Nebenverdienst korrekt? Und wie nutzt du den Minijob strategisch für deinen Wiedereinstieg?

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Haftungsausschluss

Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder Finanzberatung dar. Die Inhalte wurden sorgfältig recherchiert, dennoch übernehmen wir keine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Für individuelle Fragen wende dich bitte an eine qualifizierte Fachperson.

⚠️ Wichtig: Die 3-Tage-Frist zur Arbeitssuchmeldung gilt ab dem ersten Tag der Kündigung.

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